Hier sind wir auch 

 

 

 

immer Neue Pics vom Training

 

 

Downloadbereich

Damit es noch schöner wird!
Spendenaufruf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 104.2 KB

Sehr oft werden wir gefragt, warum eine Ausbildung des Hundes und dann noch in einem Verein überhaupt notwendig sei. Unsere Antwort lautet dann meistens so:
Seit jeher gehört die Grunderziehung, die Basisausbildung von Hunden und Hundehaltern zu den ureigensten Aufgaben eines jeden Vereins.
Von der Öffentlichkeit zu wenig beachtet, setzten die Vereine das fundierte Wissen von lizenzierten Trainern und Ausbildungswarten in uneigennütziger Weise im Interesse aller Hundehalter ein. Mit ihrem umfassenden Ausbildungs- und Sportprogramm können die Hundesportvereine allen Hundehaltern ein Angebot zum Mitmachen unterbreiten.
Es ist zweifellos die Pflicht eines jeden verantwortungsbewussten Hundebesitzers, seinen Hund angemessen auszubilden.
Dies liegt in seinem und im Interesse des Hundes. Nicht zuletzt wird dieser Anspruch von der Gesellschaft an ihn herangetragen. Jeder Hund ist ein Repräsentant der Tierart Hund und nach seinem Verhalten beurteilt der "Nicht-Hundehalter" alle anderen. Deshalb ist es die vordringliche Aufgabe eines jeden Hundehalters, sein Haustier zu einem "guten Bürger" zu erziehen.
Ihr Hund lernt im Gruppenunterricht die Basis des Hundebenimms: Leinenführigkeit sowie Sitz, Platz, Fuss mit und ohne Leine, Bleib und das Kommen auf Zuruf.
Sie als Hundeführer lernen fachgerecht mit der Führleine umzugehen, Hörzeichen (Kommandos) und Körperhilfen richtig zu geben und vor allen Dingen, dass Langeweile der Tod aller Ausbildungsbemühungen ist.
Außerdem ist die Gruppenarbeit für den Hund ein "Gewöhnungstraining" für den Alltag. Er lernt hier, dass nicht jeder Vierbeiner ein potentieller Feind ist, den man anbellen oder angreifen muss.
Als abrechenbares Ergebnis einer fundierten Hundeausbildung erhalten Sie bei uns die Möglichkeit auch als Nichtmitglied eine VDH-anerkannte Prüfung abzulegen. Den sogenannten Team-Test (Hundeführerschein),welcher u.a. in einigen Bundesländern Pflichtvorraussetzung zur Leinen- und Maulkorbbefreiung ist.